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Die Zeiten, als Betriebsprüfer ausschließlich hinter Bergen von Aktenordnern verschwanden, um in den Büchern
nach dem Rechten zu sehen, sind passé. Die Finanzbehörden sind zukünftig berechtigt, alle mit PC erstellten
steuerlich relevanten Daten elektronisch zu prüfen. Wie das geschieht, regelt die GDPdU-Verordnung (Grundsätze zum
Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). Dabei sind Unternehmen verpflichtet, die Daten der Finanzverwaltung
in geeigneter Weise zu übergeben. SoftENGINE bietet mit dem neuen GDPdU-Softwarepaket für die BüroWARE
5.0-Produktfamilie eine praktische und komfortable Lösung, um dieser Bringschuld nachzukommen und die Arbeitsabläufe
zu optimieren.
Die GDPdU-Verordnung bringt für steuerpflichtige Unternehmen erhebliche Änderungen mit sich, die sich auch auf
deren kaufmännische Software und auf die betriebliche EDV auswirken. Das Interesse des Finanzamts gilt insbesondere
den Daten der Finanzbuchhaltung, der Anlagenbuchhaltung und der Lohnbuchhaltung. Aber auch alle steuerlich relevanten Daten
aus anderen Bereichen der EDV muss der Steuerpflichtige gemäß seiner Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht in
geeigneter Weise vorhalten und für den Fall einer Prüfung bereitstellen. Dabei kann die Dateneinsicht der
Finanzverwaltung sowohl durch direkten Zugriff auf das jeweilige Programm als auch durch Einsicht in gespeicherte Daten
erfolgen. Eigene Software darf der Betriebsprüfer nicht auf der EDV von Unternehmen installieren. Er muss die
steuerliche Prüfung auf dem eigenen PC mit einer entsprechenden Analyse-Software durchführen.
Das neue GDPdU-Softwarepaket aus dem Hause SoftENGINE schafft die technische Voraussetzung, um die steuerlich relevanten
BüroWARE-Daten für die Auswertung aufzubereiten, zu formatieren und bereitzustellen. Innerhalb der BüroWARE 5.0
ist es ebenso möglich, alle steuerlich relevanten Daten, die per E-Mail ausgetauscht werden, gemäß der GDPdU
bereitzustellen. Damit deckt die Software auch die immer stärker wachsende digitale Kommunikation im Bereich der Auftrags-
und Rechnungsstellung ab. Viele Unternehmen nutzen seit der Zulassung der elektronischen Signatur im Geschäftsverkehr
verstärkt die E-Mail-Kommunikation, weil sich geschäftliche Abläufe auf diesem Weg enorm beschleunigen lassen.
Nach den Grundsätzen der GDPdU dürfen digitale Rechnungen, die elektronisch versandt werden, einem weiterem
datenverarbeitungsgestützten Buchhaltungssystem zugeführt werden und sind somit auch vorsteuerabzugsfähig,
wenn sie entsprechend für die Dauer von zehn Jahren archiviert werden. "Das neue Software-Paket ergänzt die
BüroWARE. Alle bestehenden Prozesse bleiben erhalten", betont Unternehmenssprecherin Corinna Becker. Der Anwender
erhält mit dem GDPdU-Softwarepaket einen kostengünstigen Lösungsansatz für die Erfüllung der Verordnung
Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Projektleiter.
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